Anlassspenden bieten eine tolle Möglichkeit, um zu einem besonderen Anlass etwas Gutes zu tun. Deswegen sind sie bei Spenderinnen und Spendern sehr beliebt. Doch was ist ein geeigneter Anlass für eine Spende? Im Grunde kann es für jedes Ereignis im Leben sein: Zum runden Geburtstag, zur Hochzeit, zur Trauerfeier oder auch zum Jubiläum der Firma, es muss also nicht immer ein persönlicher Anlass sein. Anstatt Blumen und Geschenke auf die Wunschliste zu setzen, wird bei den Gästen um Spenden für gemeinnützige Organisationen gebeten. Mit dem gesammelten Betrag können z.B. Projekte finanziert werden, um Kinder und Jugendliche heute und in für die Zukunft zu unterstützen.

Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten

Um Ihre Gäste auf die Möglichkeit der Spende aufmerksam zu machen, kann die Einladung zur persönlichen Feier genutzt werden. Auf der Einladung vermerken Sie oder die der Beschenkte unser Spendenkonto und ein persönliches Stichwort, welches Sie vorher bestimmt haben. Ihre Gäste überweisen unter Angabe des Stichworts ihre Spende direkt auf unser Spendenkonto. So haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein zu erfahren, wie viel insgesamt zusammengekommen ist und können Ihre Gäste daran teilhaben lassen.

Die Spenden können Sie als Gastgeber aber auch selbst sammeln, indem Sie das eigene Konto für die Spenden angeben oder auf der Feier selbst eine Spendenbox aufstellen. So sind die Gäste in der Lage, auch während der Feier zu spenden. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihre Gäste bereits vorab in den Einladungen über Ihre Spendenaktion informieren. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie, als Spendeninitiator, über diesen uns gespendeten Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung.

Wir versenden gern auch Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste. Hierzu überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag der Gäste, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt. Wir halten uns streng an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Adressen an Dritte weitergeben.

Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über die Henry Maske Stiftung zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.

Kondolenzspende

Bitte informieren Sie uns, dass Sie anlässlich eines Trauerfalls zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, den Namen des Verstorbenen, den Termin der Trauerfeier und das von Ihnen gewählte Stichwort. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, eingehende Spenden Ihrem Aufruf zuzuordnen.

Bitte vermerken Sie in der Traueranzeige

  • dass Sie zugunsten der Henry Maske Stiftung auf Blumen und Kränze verzichten
  • unserer Spendenkonten für die Überweisung
  • das von Ihnen gewählte Stichwort, welches die Trauergäste auf der Überweisung angeben sollen.

Wenn Sie Informationsmaterial über die Henry Maske Stiftung möchten, schicken wir Ihnen dieses gerne kostenlos zu.

Etwa drei Wochen nach der Trauerfeier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spender und den eingegangenen Gesamtbetrag. Eine Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt. Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir leider keine Zuwendungsbestätigung für Angehörige ausstellen, da er sich aus Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spender die Zuwendungsbestätigung erhalten. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.

Dank an Ihre Gäste
Ihre Trauergäste erhalten von uns einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Gerne können Sie uns fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis der Spender vorausgesetzt.

Wir halten uns streng an die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und versichern Ihnen, dass wir keinerlei Adressen an Dritte weitergeben.

Spendenbescheinigung

Alle Personen, die spenden, erhalten grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung. Diese Spendenbescheinigung kann auch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, denn Spenden sind steuerlich absetzbar. Der Spender kann den Betrag steuerlich absetzen, der Beschenkte allerdings nicht. Bei bis zu 200 Euro erkennt das Finanzamt die Kopie des Überweisungsträgers oder Ihren Kontoauszug als Spendenbeleg an.

Spendenkonto

Sparkasse Siegen

IBAN: DE 15460500010003333333

BIC: WELADED1SIE

Ansprechpartnerin

Cornelia- Maria Reh

Tel: 030-420231-59

Email: cornelia.reh@henry-maske-stiftung.de

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